Bezuschusster Umzug in Bremen
Antrag, Abstimmung mit dem Kostenträger und Durchführung – aus einer Hand. Kostenlose Erstberatung für Menschen in Bremen und Umgebung.

In Bremen übernehmen wir den kompletten bezuschussten Umzug: Wir finden den zuständigen Kostenträger (Pflegekasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozial-/Integrationsamt), bereiten den Antrag mit Begründung und Kostenvoranschlag vor und führen den Umzug durch. Die Erstberatung ist kostenlos.
Bezuschusster Umzug in Bremen gesucht? Wir nehmen Ihnen den Behördenweg ab – von der ersten Beratung über den Antrag bis zum Tag des Umzugs.
Unser Firmensitz liegt in Bremen – unser Team ist hier praktisch täglich unterwegs und kennt jede Ecke. In Bremen leben etwa 563.290 Menschen; Pflegebedürftige, Bürgergeld-Beziehende und Menschen mit Behinderung haben hier oft Anspruch auf Kostenübernahme.
Auch in Bremen entscheidet Ihre Lebenssituation, wer den Umzug bezahlt. Die häufigsten Wege:
Wir sind in ganz Bremen und den umliegenden Stadt- und Ortsteilen unterwegs – darunter Neustadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Hemelingen, Vegesack, Horn-Lehe, Osterholz. Wir stimmen uns mit Pflegediensten, Sachbearbeitern und Angehörigen ab und sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Bremen liegt in Bremen und zählt rund 563.290 Einwohner. Ob im Zentrum oder in Stadtteilen wie Neustadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Hemelingen, Vegesack, Horn-Lehe, Osterholz – wir kommen in ganz Bremen zu Ihnen. Ob Kernstadt oder Umland: wir kümmern uns um den geförderten Umzug samt Kostenklärung mit dem zuständigen Träger.
Orte in der Umgebung, die wir ebenfalls betreuen: Stuhr (8 km) · Lilienthal (10 km) · Delmenhorst (12 km) · Ritterhude (12 km) · Weyhe (14 km).
Antragsarten

Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug möglich, wenn die Voraussetzungen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme erfüllt sind (Einzelfall) – wir unterstützen bei Antrag und Durchführung.
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Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
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Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
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Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.
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Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen die Antragsvorbereitung, Abstimmung und Durchführung.
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Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
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Kostenübernahme über die Pflegekasse – speziell für Umzüge mit Pflegegrad 1 bis 5.
Mehr erfahrenUmzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Häufige Fragen
Je nach Situation die Pflegekasse (bei Pflegegrad), das Jobcenter (bei Bürgergeld), die Agentur für Arbeit (bei Jobantritt) oder Sozial-/Integrationsamt (bei Behinderung). Wir prüfen kostenlos, welcher Kostenträger für Sie in Bremen zuständig ist.
Ja. Unser Firmensitz ist in Bremen, Bremen gehört zu unserem festen Einsatzgebiet. Wir kommen für die Bedarfsermittlung gern zu Ihnen.
Die Erstberatung und die Antragsvorbereitung sind für Sie kostenlos – in Bremen wie überall.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.

Ein Umzug mit Zuschuss in Bremen läuft nach denselben gesetzlichen Regeln ab wie in jeder anderen Stadt Deutschlands. Grundlage ist § 22 SGB II beziehungsweise die entsprechenden Regelungen im SGB XII für Leistungen der Sozialhilfe. Wer in Bremen Leistungen vom Jobcenter, vom Sozialamt oder Unterstützung durch die Agentur für Arbeit bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Umzugskostenzuschuss Bremen beantragen – vorausgesetzt, der Antrag wird vor dem eigentlichen Umzugstermin gestellt. Wir begleiten diesen Prozess bundesweit, sodass Betroffene in Bremen ebenso wie in anderen Regionen Deutschlands professionelle Unterstützung erhalten, ohne sich allein durch Formulare und Zuständigkeiten kämpfen zu müssen.
Da wir als bundesweiter Anbieter tätig sind, ist Bremen für uns eine von vielen Städten, in denen wir Umzüge mit behördlicher Kostenübernahme organisieren. Ob Hansestadt, Landeshauptstadt oder ländlicher Landkreis – die Grundstruktur des Verfahrens bleibt identisch, auch wenn einzelne Jobcenter oder Sozialämter in der praktischen Bearbeitung leichte Unterschiede aufweisen.
Wer aktuell Bürgergeld bezieht, stellt den Antrag beim örtlich zuständigen Jobcenter. In Bremen ist dies das Jobcenter Bremen, das über die Übernahme der Umzugskosten sowie gegebenenfalls über Kaution und Genossenschaftsanteile entscheidet. Empfänger von Sozialhilfe wenden sich stattdessen an das zuständige Amt für Soziale Dienste beziehungsweise das Sozialamt. Personen, die im Rahmen einer Arbeitsaufnahme unterstützt werden, können zusätzlich Ansprüche gegenüber der Agentur für Arbeit prüfen lassen, etwa im Zusammenhang mit Mobilitätshilfen.
Dieselbe Struktur gilt in jedem anderen Bundesland: In Niedersachsen etwa sind es die dortigen kommunalen Jobcenter oder Optionskommunen, in anderen Bundesländern die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte. Unser Team kennt die Besonderheiten der einzelnen Behörden und weiß, welche Unterlagen typischerweise verlangt werden – unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Bremens, von Bremen in ein anderes Bundesland oder deutschlandweit zwischen zwei völlig anderen Städten stattfindet.
Der Ablauf eines bezuschussten Umzugs folgt bundesweit einem klaren Schema:
Wichtig ist, dass der Antrag grundsätzlich gestellt wird, bevor der Umzugsvertrag unterschrieben oder der Umzug durchgeführt wird. Nachträgliche Anträge werden von den Behörden häufig abgelehnt, da die Angemessenheit und Notwendigkeit vorab geprüft werden muss. Wir unterstützen Antragstellende dabei, einen realistischen und nachvollziehbaren Kostenvoranschlag zu erstellen, der den Anforderungen der jeweiligen Behörde entspricht – ob in Bremen oder an einem anderen Ort in Deutschland.
Nicht jeder Umzugswunsch wird automatisch bezuschusst. Die Behörden prüfen, ob ein anerkannter Grund vorliegt. Zu den typischen, bewilligungsfähigen Gründen zählen eine zu teure Wohnung, deren Kosten dauerhaft über den zulässigen Richtwerten liegen, sowie eine zu große Wohnfläche, etwa nach dem Auszug von Familienmitgliedern. Auch die Aufnahme einer neuen Arbeitsstelle in einer anderen Stadt oder Region kann einen Umzugskostenzuschuss rechtfertigen, insbesondere wenn der tägliche Arbeitsweg unzumutbar wäre. Gesundheitliche Gründe, etwa eine notwendige barrierefreie Wohnung, ein Pflegebedarf oder ärztlich attestierte Einschränkungen, gehören ebenfalls zu den anerkannten Anlässen.
Diese Kriterien gelten unabhängig davon, ob der Umzug innerhalb Bremens stattfindet, innerhalb Niedersachsens erfolgt oder deutschlandweit über Bundeslandgrenzen hinweg geplant ist. Als Anbieter für den bezuschussten Umzug deutschlandweit organisieren wir sowohl regionale Umzüge in und um Bremen als auch komplexe Fernumzüge, bei denen mehrere Behörden aus unterschiedlichen Bundesländern beteiligt sein können. Unser Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Betroffene zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass der Umzug reibungslos, fristgerecht und im Rahmen der behördlichen Vorgaben abgewickelt wird – egal, an welchem Ort in Deutschland der neue Lebensmittelpunkt liegt.