Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Bremen
In Bremen klären wir in wenigen Minuten, ob Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir die Antragsvorbereitung, Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen und die Durchführung.

In Bremen müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe (SGB IX, nach Bedarf), koordinieren mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen und ziehen Sie anschließend um.
In Bremen begleiten wir Ihren Antrag über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (SGB IX) und stimmen uns für Sie mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen ab.
Bei rund 563.290 Einwohnern in Bremen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Bremen das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen. Wir kennen die Anforderungen nach SGB IX (Eingliederungshilfe), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag einreichfertig für Sie vor – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Bremen gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen das Sozial- bzw. Integrationsamt in Bremen; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach SGB IX (Eingliederungshilfe) komplett.
Ja, in Bremen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Bremen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.