Umzugszuschuss Deutschland · kostenlose Prüfung
Viele Umzüge werden von Pflegekasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit oder Sozialamt bezahlt – die meisten Menschen wissen es nur nicht. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos in 2 Minuten, bereiten Ihren Antrag vollständig vor und begleiten Sie bis zur Bewilligung – unterschrieben und eingereicht wird er von Ihnen. Anschließend ziehen wir Sie um. Bundesweit.
Warum Umzugszuschuss Deutschland
Der häufigste Grund, warum Zuschüsse verfallen: Der Antrag wirkt zu kompliziert oder wird zu spät gestellt. Beides nehmen wir Ihnen ab – die Anspruchsprüfung ist kostenlos, um Papierkram und Fristen kümmern wir uns.
Wir übernehmen die komplette Antragsvorbereitung bei der richtigen Stelle – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.
Jeder Kostenvoranschlag entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Unser geschultes Team arbeitet rücksichtsvoll – besonders bei Umzügen pflegebedürftiger oder schwerbehinderter Menschen.
Vom Abbau bis zum Wiederaufbau, inklusive Möbelmontage, Ein-/Auspack-Service und Entsorgung auf Wunsch.
Umzugszuschuss Deutschland ist ein bundesweiter Service der 1A Qualitäts Umzüge GmbH aus Bremen. Wir prüfen kostenlos, ob ein Kostenträger – Pflegekasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Sozial- oder Eingliederungshilfe – Ihren Umzug bezahlt, übernehmen die komplette Antragsvorbereitung und führen den Umzug durch. Die Prüfung bleibt für Sie kostenlos.
Unsere Leistungen
Wir kennen die Anforderungen jedes Kostenträgers und bereiten Ihren Antrag vollständig vor; gestellt wird er von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.
Bis zu 4.180 € Zuschuss für einen pflegegerechten Umzug möglich, wenn die Voraussetzungen einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme erfüllt sind (Einzelfall) – wir unterstützen bei Antrag und Durchführung.
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Wenn medizinische Gründe einen Umzug erfordern, prüfen wir die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
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Bei Bürgergeld-Bezug übernimmt das Jobcenter die notwendigen Umzugskosten – wenn der Umzug anerkannt ist.
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Wenn ein neuer Arbeitsplatz einen Umzug nötig macht, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten als Mobilitätshilfe.
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Mobilitätshilfe bei einem beruflichen Umzug – wir übernehmen Antragsvorbereitung, Abstimmung und Durchführung.
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Barrierefreier Umzug mit Kostenübernahme durch Sozial- oder Eingliederungshilfe.
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Kostenübernahme über die Pflegekasse – speziell für Umzüge mit Pflegegrad 1 bis 5.
Details ansehenÜberblick
Die sieben Wege zum bezuschussten Umzug – Kostenträger, Rechtsgrundlage und Höhe auf einen Blick.
| Antragsart | Kostenträger | Rechtsgrundlage | Zuschuss / Leistung | Kern-Voraussetzung |
|---|---|---|---|---|
| Pflegekasse | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
| Krankenkasse | Kranken- oder Pflegekasse | Einzelfall | nach Einzelfall | Medizinische Notwendigkeit (Einzelfall) |
| Jobcenter | Jobcenter | § 22 SGB II | Übernahme angemessener Kosten | Bürgergeld-Bezug + notwendiger Umzug |
| Arbeitsamt | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Umzugskostenbeihilfe | Umzug zur Arbeitsaufnahme |
| Arbeitsagentur | Agentur für Arbeit | § 44 SGB III | Mobilitätshilfen | Arbeitslos/bedroht + beruflicher Umzug |
| Schwerbehinderung | Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe | SGB IX | nach Bedarf | Anerkannte Schwerbehinderung |
| Pflegegrad | Pflegekasse | § 40 SGB XI | bis zu 4.180 € | Anerkannter Pflegegrad 1–5 |
Stand: 2026 · Der Antrag muss bei allen Kostenträgern vor dem Umzug bewilligt sein. Beträge und Regelungen können sich ändern – Angaben ohne Gewähr.
Umzugskosten-Schätzer
In 20 Sekunden zur Summe, die Ihr Kostenträger in der Regel übernimmt – unverbindlich und ohne Fremd-Tool.
Zahlen & Fakten
Häufige Fragen
Das hängt von Ihrer Situation ab: Pflegekasse (bei Pflegegrad), Jobcenter (bei Bürgergeld), Agentur für Arbeit (bei Jobantritt), Kranken- oder Sozialamt bzw. Eingliederungshilfe (bei Behinderung). In der kostenlosen Erstberatung finden wir den richtigen Kostenträger.
Die Erstberatung und die komplette Antragsvorbereitung sind für Sie kostenlos. Vergütet werden wir über den bewilligten Umzugsauftrag – für Sie entstehen keine versteckten Kosten.
Ja. Fast alle Kostenträger verlangen, dass der Antrag vor dem Umzug bewilligt ist. Deshalb unterstützen wir Sie frühzeitig bei der Antragstellung.
Ja. Unser Firmensitz ist in Bremen, wir führen bezuschusste Umzüge aber bundesweit durch.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.