Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Bremen
In Bremen klären wir in wenigen Minuten, ob Jobcenter Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Bremen und die Durchführung.

Jobcenter, § 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten – und mittendrin das Jobcenter Bremen: In Bremen wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Wenn in Bremen ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Bremen leben etwa 563.290 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Bremen stimmen wir uns mit das Jobcenter Bremen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob zentral oder am Stadtrand von Bremen: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Bremen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bremen das Jobcenter Bremen; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja. Bremen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bremen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.