Blog · 29. August 2026

Umzugszuschuss in Dresden: Welche Stelle zahlt Ihren Umzug?

Viele Menschen in Dresden zahlen ihren Umzug aus eigener Tasche – obwohl ein Kostenträger ihn übernommen hätte. Der Grund ist fast immer derselbe: Man weiß nicht, wer zuständig ist, oder stellt den Antrag zu spät.

Wer kommt für Ihren Umzug in Dresden infrage?

  • Pflegekasse – bei anerkanntem Pflegegrad (1–5) bis zu 4.180 € für einen pflegegerechten Umzug (§ 40 SGB XI).
  • Jobcenter – bei Bürgergeld-Bezug die angemessenen Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist (§ 22 SGB II).
  • Agentur für Arbeit – bei Umzug wegen eines neuen Jobs über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III).
  • Sozial-/Eingliederungshilfe – bei Schwerbehinderung für einen barrierefreien Umzug (SGB IX).

Entscheidend ist in Dresden die Reihenfolge: Wer zuerst umzieht und danach den Antrag stellt, bleibt meist auf den Kosten sitzen. Die Bewilligung muss vorher vorliegen.

Wir unterstützen bei der Antragstellung

Ob Ihr Umzug bezuschusst wird, prüfen wir kostenlos in wenigen Minuten. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir Ihren Antrag vollständig vor (gestellt von Ihnen) und ziehen Sie anschließend um. Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die komplette Antragsvorbereitung.

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