Blog · 13. Oktober 2026

Umzugszuschuss in Aachen: Welche Stelle zahlt Ihren Umzug?

Nicht jeder Umzug in Aachen in Nordrhein-Westfalen muss selbst bezahlt werden. Je nach Lebenssituation springt eine Behörde ein – vorausgesetzt, der Antrag ist rechtzeitig gestellt.

Wer kommt für Ihren Umzug in Aachen infrage?

  • Pflegekasse – bei anerkanntem Pflegegrad (1–5) bis zu 4.180 € für einen pflegegerechten Umzug (§ 40 SGB XI).
  • Jobcenter – bei Bürgergeld-Bezug die angemessenen Umzugskosten, wenn der Umzug notwendig ist (§ 22 SGB II).
  • Agentur für Arbeit – bei Umzug wegen eines neuen Jobs über das Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III).
  • Sozial-/Eingliederungshilfe – bei Schwerbehinderung für einen barrierefreien Umzug (SGB IX).

Der wichtigste Grundsatz gilt in Aachen wie überall: Erst der Antrag, dann der Umzug. Fast alle Träger verlangen, dass die Kostenübernahme vor dem Umzugstag bewilligt ist.

Wir unterstützen bei der Antragstellung

Ob Ihr Umzug bezuschusst wird, prüfen wir kostenlos in wenigen Minuten. Fällt die Prüfung positiv aus, bereiten wir Ihren Antrag vollständig vor (gestellt von Ihnen) und ziehen Sie anschließend um. Jetzt kostenlos prüfen lassen.

Kostenlose Erstberatung: Wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die komplette Antragsvorbereitung.

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