Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Dresden
Lassen Sie in Dresden kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (SGB IX) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Dresden bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe (SGB IX, nach Bedarf); die Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden übernehmen wir für Sie.
Ein über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe bezuschusster Umzug in Dresden ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden.
Bei rund 564.904 Einwohnern in Dresden ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Dresden das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden. Wir kennen die Anforderungen nach SGB IX (Eingliederungshilfe), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Ob zentral oder am Stadtrand von Dresden: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
In Dresden entscheidet das Sozial- bzw. Integrationsamt in Dresden. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (SGB IX) ein.
Ja. Dresden liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Dresden kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.