Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe · SGB IX (Eingliederungshilfe) · Braunschweig
In Braunschweig klären wir in wenigen Minuten, ob Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Braunschweig und die Durchführung.

Für Ihren Umzug in Braunschweig über Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe gilt: erst der Antrag (SGB IX (Eingliederungshilfe)), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Braunschweig. Umfang: nach Bedarf.
Viele Menschen in Braunschweig wissen nicht, dass Sozial-/Integrationsamt, Eingliederungshilfe ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Braunschweig mit seinen rund 244.715 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Braunschweig stimmen wir uns mit das Sozial- bzw. Integrationsamt in Braunschweig ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Braunschweig arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Schwerbehinderung · Anderer Kostenträger in Braunschweig?
Häufige Fragen
In Braunschweig entscheidet das Sozial- bzw. Integrationsamt in Braunschweig. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (SGB IX) ein.
Ja, in Braunschweig ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Braunschweig kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.