Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Siegen
Lassen Sie in Siegen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Siegen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Siegen. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Siegen ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 107.242 Einwohnern in Siegen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Siegen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Siegen. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Siegen lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Siegen?
Häufige Fragen
Ob Pflegekasse zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Siegen schnell Klarheit, den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) übernehmen wir.
Ja. Siegen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Siegen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.