Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Rotenburg (Wümme)
Sie wohnen in Rotenburg (Wümme) und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

In Rotenburg (Wümme) übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rotenburg (Wümme) ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Rotenburg (Wümme) begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rotenburg (Wümme) ab.
Rotenburg (Wümme) mit seinen rund 23.211 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Rotenburg (Wümme) Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rotenburg (Wümme). Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag einreichfertig für Sie vor – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Rotenburg (Wümme) lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Rotenburg (Wümme)?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Rotenburg (Wümme) Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rotenburg (Wümme); fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Rotenburg (Wümme) liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Rotenburg (Wümme) ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.