Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Oberhausen
Lassen Sie in Oberhausen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

In Oberhausen übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Oberhausen begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen ab.
Bei rund 219.176 Einwohnern in Oberhausen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen prüft in Oberhausen Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
In Oberhausen gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Oberhausen?
Häufige Fragen
Ob Pflegekasse zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Oberhausen schnell Klarheit, den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) übernehmen wir.
Ja. Oberhausen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Oberhausen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.