Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Kassel
Lassen Sie in Kassel kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Kassel über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel. Umfang: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Kassel Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Kassel.
Kassel zählt rund 197.230 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel prüft in Kassel Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Kassel lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Kassel?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Kassel Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Kassel; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Kassel ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Kassel kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.