Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Hamburg
Lassen Sie in Hamburg kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Hamburg über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamburg. Umfang: bis zu 4.180 €.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Hamburg ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamburg.
Hamburg zählt rund 1.906.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Hamburg läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamburg. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Hamburg lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Hamburg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Hamburg Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hamburg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Hamburg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Hamburg kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.