Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Gelsenkirchen
Lassen Sie in Gelsenkirchen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Gelsenkirchen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in Gelsenkirchen wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Gelsenkirchen leben etwa 270.028 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Gelsenkirchen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Gelsenkirchen arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Gelsenkirchen?
Häufige Fragen
In Gelsenkirchen entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Gelsenkirchen. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja, in Gelsenkirchen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Gelsenkirchen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.