Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Freiburg im Breisgau
Lassen Sie in Freiburg im Breisgau kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau: In Freiburg im Breisgau wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Viele Menschen in Freiburg im Breisgau wissen nicht, dass Pflegekasse ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Freiburg im Breisgau zählt rund 231.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Freiburg im Breisgau läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Freiburg im Breisgau lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Freiburg im Breisgau?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Freiburg im Breisgau Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Freiburg im Breisgau ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Freiburg im Breisgau ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.