Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Duisburg
Lassen Sie in Duisburg kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Duisburg über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg. Umfang: bis zu 4.180 €.
In Duisburg begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg ab.
Duisburg zählt rund 498.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Duisburg prüft in Duisburg Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wir legen den Umzugstermin in Duisburg so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Duisburg?
Häufige Fragen
Ob Pflegekasse zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Duisburg schnell Klarheit, den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) übernehmen wir.
Ja. Duisburg liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Duisburg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.