Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bottrop
Lassen Sie in Bottrop kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Bottrop bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bottrop übernehmen wir für Sie.
Wenn in Bottrop ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 119.909 Einwohnern in Bottrop ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Bottrop stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bottrop ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob zentral oder am Stadtrand von Bottrop: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bottrop?
Häufige Fragen
In Bottrop entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bottrop. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Bottrop liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bottrop ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.