Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bonn
In Bonn klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn und die Durchführung.

Für Ihren Umzug in Bonn über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Bonn ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Bonn leben etwa 330.579 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Bonn ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Bonn lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bonn?
Häufige Fragen
In Bonn entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bonn. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Bonn liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bonn kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.