Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bochum
In Bochum klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum und die Durchführung.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum: In Bochum wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
In Bochum begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum ab.
Bochum zählt rund 385.729 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Bochum stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
In Bochum gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bochum?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bochum Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bochum; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Bochum ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Bochum ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.