Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bergisch Gladbach
In Bergisch Gladbach klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach und die Durchführung.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach: In Bergisch Gladbach wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Sie möchten in Bergisch Gladbach Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Bergisch Gladbach.
Bergisch Gladbach zählt rund 106.184 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Bergisch Gladbach stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Ob zentral oder am Stadtrand von Bergisch Gladbach: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug über die Pflegekasse · Anderer Kostenträger in Bergisch Gladbach?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bergisch Gladbach Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bergisch Gladbach liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Bergisch Gladbach ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.