Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Saarbrücken

Umzug bei Pflegegradin Saarbrücken

In Saarbrücken klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken und die Durchführung.

Umzug bei Pflegegrad in Saarbrücken – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken: In Saarbrücken wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.

Bezuschusster Umzug in Saarbrücken über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.

Saarbrücken zählt rund 181.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.

Wer in Saarbrücken entscheidet

In Saarbrücken stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.

Unser Rat für Saarbrücken

Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Saarbrücken lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.

So läuft Ihr Pflegegrad-Umzug in Saarbrücken ab

  1. Erstgespräch & BedarfWir hören zu, klären Ihre Situation in Saarbrücken und die Zuständigkeit von Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken.
  2. Papierkram erledigenWir übernehmen Antrag, Begründung und den prüffesten Kostenvoranschlag (§ 40 SGB XI).
  3. Umziehen & abrechnenSobald bewilligt ist, übernehmen wir den Umzug in Saarbrücken – Sie müssen nichts tragen.

→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad  ·  Anderer Kostenträger in Saarbrücken?

Häufige Fragen

Pflegegrad-Umzug in Saarbrücken – häufige Fragen

Zahlt Pflegekasse in Saarbrücken meinen Umzug?

In Saarbrücken entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.

Sind Sie für einen Pflegegrad-Umzug in Saarbrücken vor Ort?

Ja. Saarbrücken liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.

Fallen für Prüfung und Antrag in Saarbrücken Kosten an?

Die Prüfung in Saarbrücken ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.

Kostenlose Erstberatung

Bezuschusster Umzug in Saarbrücken – jetzt starten

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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