Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Saarbrücken

Umzug bei Pflegegradin Saarbrücken

Sie wohnen in Saarbrücken und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Umzug bei Pflegegrad in Saarbrücken – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

In Saarbrücken müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken und ziehen Sie anschließend um.

Sie möchten in Saarbrücken Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Saarbrücken.

In Saarbrücken leben etwa 182.971 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.

Zuständigkeit in Saarbrücken

Zuständig ist in Saarbrücken Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.

Der teuerste Fehler

Wir legen den Umzugstermin in Saarbrücken so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.

So läuft Ihr Pflegegrad-Umzug in Saarbrücken ab

  1. KennenlernenWir besprechen Ihre Situation in Saarbrücken und prüfen den Anspruch über Pflegekasse – kostenlos und unverbindlich.
  2. Antrag & NachweiseWir stellen den Antrag (§ 40 SGB XI), formulieren die Begründung und holen die nötigen Nachweise ein.
  3. UmzugstagUnser Team packt, transportiert und baut auf – in Saarbrücken und ans Ziel, termingerecht.

→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad  ·  Anderer Kostenträger in Saarbrücken?

Häufige Fragen

Pflegegrad-Umzug in Saarbrücken – häufige Fragen

Zahlt Pflegekasse in Saarbrücken meinen Umzug?

Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Saarbrücken Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Saarbrücken; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.

Führen Sie den Umzug in Saarbrücken selbst durch?

Ja, in Saarbrücken ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.

Kostet mich die Prüfung in Saarbrücken etwas?

Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Saarbrücken kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.

Kostenlose Erstberatung

Umzug in Saarbrücken über Pflegekasse beantragen

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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