Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Rostock
Sie wohnen in Rostock und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock: In Rostock wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Bezuschusster Umzug in Rostock über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Rostock zählt rund 198.293 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Rostock läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Rostock lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Rostock?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Rostock Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rostock; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Rostock liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Rostock kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.