Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Rastede
In Rastede klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir die Antragsvorbereitung, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede und die Durchführung.

In Rastede übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Rastede Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Rastede.
Rastede mit seinen rund 22.936 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Rastede läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Rastede lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Rastede?
Häufige Fragen
In Rastede entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Rastede. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Rastede liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Rastede ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.