Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Osnabrück
Lassen Sie in Osnabrück kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Osnabrück über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osnabrück. Umfang: bis zu 4.180 €.
Bezuschusster Umzug in Osnabrück über Pflegekasse: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
Osnabrück mit seinen rund 166.257 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Osnabrück Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Osnabrück. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Osnabrück lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Osnabrück?
Häufige Fragen
Ob Pflegekasse zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Osnabrück schnell Klarheit, den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) übernehmen wir.
Ja, in Osnabrück ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Osnabrück ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.