Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Oberhausen
In Oberhausen klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Oberhausen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen übernehmen wir für Sie.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Oberhausen ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen.
Oberhausen mit seinen rund 219.176 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Oberhausen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Oberhausen arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Oberhausen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Oberhausen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Oberhausen; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Oberhausen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Oberhausen kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.