Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Mannheim
In Mannheim klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mannheim und die Durchführung.

In Mannheim übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mannheim ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Mannheim begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mannheim ab.
Bei rund 307.960 Einwohnern in Mannheim ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
In Mannheim läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mannheim. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Ob zentral oder am Stadtrand von Mannheim: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Mannheim?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Mannheim Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Mannheim; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Mannheim ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Mannheim ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.