Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Ludwigshafen am Rhein
Sie wohnen in Ludwigshafen am Rhein und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

In Ludwigshafen am Rhein übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Ludwigshafen am Rhein Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Ludwigshafen am Rhein.
In Ludwigshafen am Rhein leben etwa 163.196 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein prüft in Ludwigshafen am Rhein Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Wir legen den Umzugstermin in Ludwigshafen am Rhein so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Ludwigshafen am Rhein?
Häufige Fragen
In Ludwigshafen am Rhein entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Ludwigshafen am Rhein. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja. Ludwigshafen am Rhein liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Ludwigshafen am Rhein kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.