Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Karlsruhe

Umzug bei Pflegegradin Karlsruhe

In Karlsruhe klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe und die Durchführung.

Umzug bei Pflegegrad in Karlsruhe – kostenlose Beratung
Auf einen Blick

Für Ihren Umzug in Karlsruhe über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe. Umfang: bis zu 4.180 €.

Wenn in Karlsruhe ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.

Karlsruhe mit seinen rund 283.799 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.

Ihr Ansprechpartner in Karlsruhe

Zuständig ist in Karlsruhe Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.

Die Reihenfolge entscheidet

Wir legen den Umzugstermin in Karlsruhe so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.

So läuft Ihr Pflegegrad-Umzug in Karlsruhe ab

  1. Erstgespräch & BedarfWir hören zu, klären Ihre Situation in Karlsruhe und die Zuständigkeit von Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe.
  2. Papierkram erledigenWir übernehmen Antrag, Begründung und den prüffesten Kostenvoranschlag (§ 40 SGB XI).
  3. Umziehen & abrechnenSobald bewilligt ist, übernehmen wir den Umzug in Karlsruhe – Sie müssen nichts tragen.

→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad  ·  Anderer Kostenträger in Karlsruhe?

Häufige Fragen

Pflegegrad-Umzug in Karlsruhe – häufige Fragen

Bekomme ich in Karlsruhe einen Zuschuss über Pflegekasse?

In Karlsruhe entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Karlsruhe. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.

Führen Sie den Umzug in Karlsruhe selbst durch?

Ja. Karlsruhe liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.

Kostet mich die Prüfung in Karlsruhe etwas?

Die Prüfung in Karlsruhe ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.

Kostenlose Erstberatung

Umzug in Karlsruhe über Pflegekasse beantragen

Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.

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