Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Hude (Oldenburg)
Lassen Sie in Hude (Oldenburg) kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

In Hude (Oldenburg) übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hude (Oldenburg) ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Sie möchten in Hude (Oldenburg) Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Hude (Oldenburg).
Bei rund 15.842 Einwohnern in Hude (Oldenburg) ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Hude (Oldenburg) Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hude (Oldenburg). Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag einreichfertig für Sie vor – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wir legen den Umzugstermin in Hude (Oldenburg) so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Hude (Oldenburg)?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Hude (Oldenburg) Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Hude (Oldenburg); fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Hude (Oldenburg) ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Hude (Oldenburg) ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.