Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Halle (Saale)
Lassen Sie in Halle (Saale) kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

Für Ihren Umzug in Halle (Saale) über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Halle (Saale). Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Halle (Saale) ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Halle (Saale) leben etwa 238.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Halle (Saale) prüft in Halle (Saale) Ihren Antrag. Damit nichts scheitert, liefern wir eine saubere Begründung nach § 40 Abs. 4 SGB XI und einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag.
Ob zentral oder am Stadtrand von Halle (Saale): kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Halle (Saale)?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Halle (Saale) Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Halle (Saale); fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Halle (Saale) ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Halle (Saale) kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.