Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Göttingen
In Göttingen klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen und die Durchführung.

Für Ihren Umzug in Göttingen über Pflegekasse gilt: erst der Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen. Umfang: bis zu 4.180 €.
Wenn in Göttingen ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bei rund 118.000 Einwohnern in Göttingen ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Göttingen Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Göttingen lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
In Göttingen entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Göttingen. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja, in Göttingen ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Göttingen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.