Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Freiburg im Breisgau
Lassen Sie in Freiburg im Breisgau kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

In Freiburg im Breisgau übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
In Freiburg im Breisgau begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau ab.
Freiburg im Breisgau zählt rund 231.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Freiburg im Breisgau läuft Ihr Antrag über Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 40 SGB XI) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wir legen den Umzugstermin in Freiburg im Breisgau so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Freiburg im Breisgau?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Freiburg im Breisgau Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Freiburg im Breisgau; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Freiburg im Breisgau liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Freiburg im Breisgau kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.