Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Dresden
Sie wohnen in Dresden und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Pflegekasse und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Pflegekasse, § 40 SGB XI, bis zu 4.180 € – und mittendrin Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden: In Dresden wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Sie möchten in Dresden Ihren Umzug über Pflegekasse finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis zur Durchführung in Dresden.
Bei rund 564.904 Einwohnern in Dresden ist die Nachfrage groß; wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag der Prüfung standhält.
Zuständig ist in Dresden Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wir legen den Umzugstermin in Dresden so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Dresden?
Häufige Fragen
In Dresden entscheidet Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Dresden. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 40 SGB XI) ein.
Ja, in Dresden ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Dresden kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.