Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Diepholz
In Diepholz klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir die Antragsvorbereitung, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Diepholz bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz übernehmen wir für Sie.
In Diepholz begleiten wir Ihren Antrag über Pflegekasse von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 40 SGB XI) und stimmen uns für Sie mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz ab.
Diepholz zählt rund 17.677 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Diepholz Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz. Wir kennen die Anforderungen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und bereiten den Antrag einreichfertig für Sie vor – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wir legen den Umzugstermin in Diepholz so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Diepholz?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Diepholz Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Diepholz; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja, in Diepholz ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Diepholz kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.