Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Cuxhaven
In Cuxhaven klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir die Antragsvorbereitung, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Cuxhaven bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €); die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven übernehmen wir für Sie.
Ein über Pflegekasse bezuschusster Umzug in Cuxhaven ist gut machbar, wenn der Antrag richtig gestellt wird. Wir kümmern uns um Begründung, Kostenvoranschlag und die Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven.
Cuxhaven mit seinen rund 49.545 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Cuxhaven stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Cuxhaven arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Cuxhaven?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Cuxhaven Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Cuxhaven; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Cuxhaven liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Cuxhaven ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.