Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bottrop
Lassen Sie in Bottrop kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 40 SGB XI) und ziehen Sie um.

In Bottrop müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Pflegekasse (§ 40 SGB XI, bis zu 4.180 €), koordinieren mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bottrop und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Bottrop ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Bottrop leben etwa 119.909 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Bottrop ist Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bottrop der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Ob zentral oder am Stadtrand von Bottrop: kurze Wege, auf Wunsch eine Halteverbotszone und ein eingespieltes Team gehören dazu.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bottrop?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bottrop Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bottrop; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bottrop liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bottrop kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.