Pflegekasse · § 40 Abs. 4 SGB XI · Bergisch Gladbach
In Bergisch Gladbach klären wir in wenigen Minuten, ob Pflegekasse Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach und die Durchführung.

In Bergisch Gladbach übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Pflegekasse bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach ab und führen den Umzug durch. Leistung: bis zu 4.180 €.
Wenn in Bergisch Gladbach ein Umzug ansteht und Pflegekasse als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Bergisch Gladbach zählt rund 106.184 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
In Bergisch Gladbach stimmen wir uns mit Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Bergisch Gladbach arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug bei Pflegegrad · Anderer Kostenträger in Bergisch Gladbach?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Bergisch Gladbach Ihre Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Bergisch Gladbach; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 40 Abs. 4 SGB XI komplett.
Ja. Bergisch Gladbach liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Bergisch Gladbach kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.