Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Würzburg
Sie wohnen in Würzburg und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Jobcenter und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Für Ihren Umzug in Würzburg über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Würzburg. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Würzburg wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Würzburg leben etwa 133.731 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Würzburg stimmen wir uns mit das Jobcenter Würzburg ab, klären die Voraussetzungen und bereiten den Antrag rechtzeitig vor – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Würzburg arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Würzburg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Würzburg das Jobcenter Würzburg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja, in Würzburg ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Würzburg kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.