Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Stuttgart
Sie wohnen in Stuttgart und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Jobcenter und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

In Stuttgart müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Stuttgart und ziehen Sie anschließend um.
Viele Menschen in Stuttgart wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Stuttgart zählt rund 634.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Für Ihren Umzug in Stuttgart ist das Jobcenter Stuttgart der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Stuttgart lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Stuttgart?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Stuttgart das Jobcenter Stuttgart; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja, in Stuttgart ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Die Prüfung in Stuttgart ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.