Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Potsdam
In Potsdam klären wir in wenigen Minuten, ob Jobcenter Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Potsdam und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Potsdam bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Potsdam übernehmen wir für Sie.
Sie möchten in Potsdam Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in Potsdam.
Potsdam mit seinen rund 184.754 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
Zuständig ist in Potsdam das Jobcenter Potsdam. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Potsdam lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Potsdam?
Häufige Fragen
Ob Jobcenter zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Potsdam schnell Klarheit, den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) übernehmen wir.
Ja. Potsdam liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Potsdam ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.