Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Oberhausen
In Oberhausen klären wir in wenigen Minuten, ob Jobcenter Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir Antrag, Abstimmung mit das Jobcenter Oberhausen und die Durchführung.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Oberhausen bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Oberhausen übernehmen wir für Sie.
Wenn in Oberhausen ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Oberhausen zählt rund 219.176 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Oberhausen das Jobcenter Oberhausen. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Wir legen den Umzugstermin in Oberhausen so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Oberhausen?
Häufige Fragen
In Oberhausen entscheidet das Jobcenter Oberhausen. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) ein.
Ja. Oberhausen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Oberhausen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.