Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Nuremberg
Sie wohnen in Nuremberg und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Jobcenter und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Für Ihren Umzug in Nuremberg über Jobcenter gilt: erst der Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II), dann der Umzug. Wir erledigen beides – inklusive Kostenvoranschlag und Abstimmung mit das Jobcenter Nuremberg. Umfang: Übernahme angemessener Kosten.
Sie möchten in Nuremberg Ihren Umzug über Jobcenter finanzieren lassen? Wir übernehmen den kompletten Weg – von der Anspruchsprüfung über den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) bis zur Durchführung in Nuremberg.
Nuremberg zählt rund 515.543 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Nuremberg das Jobcenter Nuremberg. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Nuremberg lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Nuremberg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Nuremberg das Jobcenter Nuremberg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja. Nuremberg liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Nuremberg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.