Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Neuss
Lassen Sie in Neuss kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 22 SGB II) und ziehen Sie um.

In Neuss müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Neuss und ziehen Sie anschließend um.
Viele Menschen in Neuss wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
Neuss mit seinen rund 152.457 Einwohnern gehört zu den Orten, in denen wir regelmäßig bezuschusste Umzüge begleiten.
In Neuss läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Neuss. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Wir legen den Umzugstermin in Neuss so, dass die Zusage rechtzeitig vorliegt – ohne doppelte Miete und ohne Stress.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Neuss?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Neuss das Jobcenter Neuss; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja, in Neuss ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Neuss kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.