Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · München
Sie wohnen in München und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Jobcenter und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Ob Antrag oder Umzugstag – in München bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter München übernehmen wir für Sie.
Viele Menschen in München wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In München leben etwa 1.512.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In München stimmen wir uns mit das Jobcenter München ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in München arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in München?
Häufige Fragen
In München entscheidet das Jobcenter München. Wir klären Ihren Anspruch gratis und reichen bei positivem Ergebnis einen prüffesten Antrag (§ 22 SGB II) ein.
Ja, in München ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in München kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.