Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Mönchengladbach
Lassen Sie in Mönchengladbach kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 22 SGB II) und ziehen Sie um.

In Mönchengladbach übernimmt Umzugszuschuss Deutschland Ihren über Jobcenter bezuschussten Umzug komplett: Wir prüfen den Anspruch (§ 22 Abs. 6 SGB II), bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf, stimmen uns mit das Jobcenter Mönchengladbach ab und führen den Umzug durch. Leistung: Übernahme angemessener Kosten.
Viele Menschen in Mönchengladbach wissen nicht, dass Jobcenter ihren Umzug übernehmen kann. Wir klären das – und nehmen Ihnen den ganzen Behördenweg ab.
In Mönchengladbach leben etwa 261.000 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Zuständig ist in Mönchengladbach das Jobcenter Mönchengladbach. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
In Mönchengladbach gilt wie überall: erst die Bewilligung, dann der Umzug. Wer vorher umzieht, zahlt meist selbst – wir bringen die Reihenfolge in Ordnung.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Mönchengladbach?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Mönchengladbach das Jobcenter Mönchengladbach; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja. Mönchengladbach liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Mönchengladbach ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.