Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Lüneburg
In Lüneburg klären wir in wenigen Minuten, ob Jobcenter Ihren Umzug zahlt – danach übernehmen wir die Antragsvorbereitung, Abstimmung mit das Jobcenter Lüneburg und die Durchführung.

In Lüneburg müssen Sie sich nicht durch Formulare kämpfen: Wir beantragen Ihren Umzug bei Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten), koordinieren mit das Jobcenter Lüneburg und ziehen Sie anschließend um.
Wenn in Lüneburg ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
In Lüneburg leben etwa 79.301 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Lüneburg läuft Ihr Antrag über das Jobcenter Lüneburg. Wir übersetzen die Vorgaben (§ 22 SGB II) in einen prüffesten Antrag und behalten die Fristen im Blick.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Lüneburg arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Lüneburg?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Lüneburg das Jobcenter Lüneburg; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir die Antragsvorbereitung nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja. Lüneburg liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Lüneburg kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend die komplette Antragsvorbereitung – Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle; gestellt wird der Antrag von Ihnen bzw. Ihrer bevollmächtigten Person.