Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Hamburg
Lassen Sie in Hamburg kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 22 SGB II) und ziehen Sie um.

Jobcenter, § 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten – und mittendrin das Jobcenter Hamburg: In Hamburg wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
Bezuschusster Umzug in Hamburg über Jobcenter: Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch, stellen den Antrag und ziehen Sie anschließend zuverlässig um.
In Hamburg leben etwa 1.973.896 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
Für Ihren Umzug in Hamburg ist das Jobcenter Hamburg der richtige Ansprechpartner. Wir übernehmen den Schriftverkehr, die Begründung und die Abstimmung komplett.
Bei Pflege- und Seniorenumzügen in Hamburg arbeiten wir besonders behutsam und stimmen uns eng mit Angehörigen und Pflegedienst ab.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Hamburg?
Häufige Fragen
Ob Jobcenter zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Hamburg schnell Klarheit, den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) übernehmen wir.
Ja. Hamburg liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Hamburg ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.