Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Göttingen
Lassen Sie in Göttingen kostenlos prüfen, ob ein Kostenträger Ihren Umzug übernimmt. Fällt die Prüfung positiv aus, stellen wir den Antrag (§ 22 SGB II) und ziehen Sie um.

Jobcenter, § 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten – und mittendrin das Jobcenter Göttingen: In Göttingen wickeln wir den gesamten Ablauf für Sie ab, von der ersten Beratung bis zur besenreinen Übergabe.
In Göttingen begleiten wir Ihren Antrag über Jobcenter von A bis Z. Wir kennen die Anforderungen (§ 22 SGB II) und stimmen uns für Sie mit das Jobcenter Göttingen ab.
In Göttingen leben etwa 122.149 Menschen – für viele ist ein von der Behörde bezahlter Umzug eine spürbare Entlastung.
In Göttingen stimmen wir uns mit das Jobcenter Göttingen ab, klären die Voraussetzungen und stellen den Antrag rechtzeitig – immer vor dem Umzug.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Göttingen lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Göttingen?
Häufige Fragen
Das prüfen wir für Sie kostenlos. Zuständig ist in Göttingen das Jobcenter Göttingen; fällt die Prüfung positiv aus, übernehmen wir den Antrag nach § 22 Abs. 6 SGB II komplett.
Ja. Göttingen liegt in unserem Einsatzgebiet – zur Bedarfsermittlung kommen wir vorbei oder klären alles telefonisch.
Die Prüfung in Göttingen ist zu 100 % gratis und unverbindlich. Erst der bewilligte Umzug wird vergütet.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.