Jobcenter · § 22 Abs. 6 SGB II · Frankfurt am Main
Sie wohnen in Frankfurt am Main und ziehen bald um? Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch über Jobcenter und kümmern uns anschließend um alles – Papierkram und Umzug.

Ob Antrag oder Umzugstag – in Frankfurt am Main bekommen Sie beides aus einer Hand. Kostenträger ist Jobcenter (§ 22 SGB II, Übernahme angemessener Kosten); die Abstimmung mit das Jobcenter Frankfurt am Main übernehmen wir für Sie.
Wenn in Frankfurt am Main ein Umzug ansteht und Jobcenter als Kostenträger infrage kommt, sind Sie bei uns richtig: Antrag, Kostenvoranschlag und Umzug aus einer Hand.
Frankfurt am Main zählt rund 773.000 Einwohner – entsprechend viele Menschen haben hier Anspruch auf eine Kostenübernahme, ohne es zu wissen.
Zuständig ist in Frankfurt am Main das Jobcenter Frankfurt am Main. Wir kennen die Anforderungen nach § 22 Abs. 6 SGB II, bereiten Begründung und Kostenvoranschlag auf und reichen den Antrag in Ihrem Namen ein – damit er auf Anhieb durchgeht.
Die kostenlose Prüfung zeigt in wenigen Minuten, ob sich ein Antrag in Frankfurt am Main lohnt – so bleibt kein Zuschuss liegen.
→ Alle Details zu: Umzug über das Jobcenter · Anderer Kostenträger in Frankfurt am Main?
Häufige Fragen
Ob Jobcenter zahlt, hängt von Ihrer Situation ab – die kostenlose Prüfung schafft in Frankfurt am Main schnell Klarheit, den Antrag (§ 22 Abs. 6 SGB II) übernehmen wir.
Ja, in Frankfurt am Main ziehen wir mit eigenem, geschultem Team um – von der Kiste bis zur Möbelmontage.
Nein. Anspruchsprüfung und Antragsvorbereitung sind in Frankfurt am Main kostenlos – bezahlt wird nur der bewilligte Umzug, meist vom Träger.
Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen Ihre Ausgangslage kostenlos und übernehmen anschließend den kompletten Antrag – inklusive Begründung, Kostenvoranschlag und Abstimmung mit der zuständigen Stelle.